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   BGH, 05.10.1966 - 2 StR 253/66   

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https://dejure.org/1966,5570
BGH, 05.10.1966 - 2 StR 253/66 (https://dejure.org/1966,5570)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1966 - 2 StR 253/66 (https://dejure.org/1966,5570)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1966 - 2 StR 253/66 (https://dejure.org/1966,5570)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kriterien für die Unterbrechung der Verjährung durch eine richterliche Handlung - Beurteilung des "alsbaldigen Verbrauchs" beim Mundraub

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.1955 - 6 StR 310/54
    Auszug aus BGH, 05.10.1966 - 2 StR 253/66
    Donn es kommt nicht darauf an, ob die für die Unterbrechung der Verjährung in Betracht kommende richterliche Handlung das Verfahren im Einzelfall wirklich gefördert hat, sondern nur darauf, ob die Handlung des Richters, wie dies für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 StPO zutrifft, hierzu allgemein geeignet und nach der - sei es auch irrigen - Vorstellung des Richters bestimmt war (vgl. BGHSt 7, 202, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; 9, 189, 201 [BGH 28.03.1956 - 5 StR 592/55]; 11, 335, 337) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57].
  • BGH, 28.03.1956 - 5 StR 592/55

    Beweggründe der üblen Nachrede im Zusammenhang mit der Stellung eines Beleidigten

    Auszug aus BGH, 05.10.1966 - 2 StR 253/66
    Donn es kommt nicht darauf an, ob die für die Unterbrechung der Verjährung in Betracht kommende richterliche Handlung das Verfahren im Einzelfall wirklich gefördert hat, sondern nur darauf, ob die Handlung des Richters, wie dies für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 StPO zutrifft, hierzu allgemein geeignet und nach der - sei es auch irrigen - Vorstellung des Richters bestimmt war (vgl. BGHSt 7, 202, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; 9, 189, 201 [BGH 28.03.1956 - 5 StR 592/55]; 11, 335, 337) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57].
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 533/57
    Auszug aus BGH, 05.10.1966 - 2 StR 253/66
    Donn es kommt nicht darauf an, ob die für die Unterbrechung der Verjährung in Betracht kommende richterliche Handlung das Verfahren im Einzelfall wirklich gefördert hat, sondern nur darauf, ob die Handlung des Richters, wie dies für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 StPO zutrifft, hierzu allgemein geeignet und nach der - sei es auch irrigen - Vorstellung des Richters bestimmt war (vgl. BGHSt 7, 202, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; 9, 189, 201 [BGH 28.03.1956 - 5 StR 592/55]; 11, 335, 337) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57].
  • BGH, 25.06.1974 - 1 StR 607/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs - Voraussetzungen für den Eintritt

    Denn es handelte sich hierbei um eine richterliche Maßnahme, die - wie § 68 StGB voraussetzt (BGHSt 9, 198, 199; 11, 335, 337) - dazu bestimmt und geeignet war, das gegen den Angeklagten eingeleitete Strafverfahren zu fördern, und die damit der Verfolgung der zur Untersuchung stehenden Straftat diente (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1966 - 2 StR 253/66 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 67, 725; vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 68 Anm. 8).
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